Nachfolgender Beitrag aus dem Protokoll zum 118. Deutschen Ärztetag in eigener Sache:
Der
118. Deutsche Ärztetag 2015 fordert den Gesetzgeber auf, für die
praktizierende Ärzteschaft einen gewichtigen Platz im geplanten
Präventionsgesetz (PrävG) vorzusehen. Begründung:
"Die
Abgeordneten des 118. Deutschen Ärztetages stellen fest, ein
Präventionsgesetz ohne maßgebliche Einbeziehung und Steuerung durch und
mit der deutschen Ärzteschaft ist inakzeptabel und schadet dem Bestreben
nach Verbesserung der Prävention für die Bevölkerung. Niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte ebenso wie die Ärzte im Krankenhaus leben jeden Tag
Prävention: Primärprävention sowie Sekundär- und Tertiärprävention. Nur
weil Primärprävention von Politik und Krankenkassen weder anerkannt noch
honoriert wird, kann sich diese nicht offen darstellen. Ein
Präventionsgesetz, dass die Ärzteschaft nur am Rande beteiligen will,
ist ein Gesetz für Institutionen und nicht für die Menschen in
Deutschland. Niemand wird eine Feuerwehr schaffen, wobei die
Feuerwehrleute fehlen! Die Begründung findet sich in sich selbst. Es
muss mit deutlichen Worten den Verantwortlichen klar gemacht werden,
dass Prävention nicht substituiert und nicht ohne Ärzte umgesetzt werden
kann."
Mit freundlichem Gruß
Christian Hagel
VITAmedicum
Zellescher Weg 9
01069 Dresden