Mittwoch, 27. Mai 2015

Stellungnahme zum geplanten Präventionsgesetz

Nachfolgender Beitrag aus dem Protokoll zum 118. Deutschen Ärztetag in eigener Sache:

Der 118. Deutsche Ärztetag 2015 fordert den Gesetzgeber auf, für die praktizierende Ärzteschaft einen gewichtigen Platz im geplanten Präventionsgesetz (PrävG) vorzusehen. Begründung:
"Die Abgeordneten des 118. Deutschen Ärztetages stellen fest, ein Präventionsgesetz ohne maßgebliche Einbeziehung und Steuerung durch und mit der deutschen Ärzteschaft ist inakzeptabel und schadet dem Bestreben nach Verbesserung der Prävention für die Bevölkerung. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ebenso wie die Ärzte im Krankenhaus leben jeden Tag Prävention: Primärprävention sowie Sekundär- und Tertiärprävention. Nur weil Primärprävention von Politik und Krankenkassen weder anerkannt noch honoriert wird, kann sich diese nicht offen darstellen. Ein Präventionsgesetz, dass die Ärzteschaft nur am Rande beteiligen will, ist ein Gesetz für Institutionen und nicht für die Menschen in Deutschland. Niemand wird eine Feuerwehr schaffen, wobei die Feuerwehrleute fehlen! Die Begründung findet sich in sich selbst. Es muss mit deutlichen Worten den Verantwortlichen klar gemacht werden, dass Prävention nicht substituiert und nicht ohne Ärzte umgesetzt werden kann."

Mit freundlichem Gruß

Christian Hagel

VITAmedicum
Zellescher Weg 9
01069 Dresden

Tel.: 0152 27 112 112

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